Business & Büro

Erbengemeinschaften sollten vor der Liquidation nie auf eine Beratung verzichten

Verstirbt ein Unternehmer überraschend, sind nicht alle Erben auch in der Lage den Betrieb zu übernehmen. In einigen Fällen besteht kein Interesse daran den eigenen Beruf aufzugeben, während unter anderen Konstellation das Fachwissen oder eine entsprechende Ausbildung fehlt. Speziell in einem Handwerksbetrieb kann ein verstorbener Meister nicht einfach ersetzt werden. Entscheiden sich die Erben für eine Liquidation der GmbH ist es ratsam sich zunächst die Hilfe eines erfahrenen Unternehmensberaters zu sichern. Dieser überprüft die Zahlen und stellt häufig auch weitere Alternativen vor. Naheliegend ist zum Beispiel der Verkauf der GmbH an einen interessierten Käufer. Mit diesem Verkauf gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über. Bestehen aktuell noch offene Verbindlichkeiten übernimmt der Käufer auch für diese Zahlungen die Verantwortung.

Professionelle Liquidatoren bringen Fachwissen und Erfahrung mit sich

StartupStockPhotos / Pixabay

Fällt die Entscheidung gegen einen Verkauf und für eine Liquidation aus, stellt sich trotzdem die Frage, wer aus der Erbengemeinschaft bereit ist als Liquidator zu fungieren. Ist für die Übernahme dieser Aufgabe keine geeignete Person vorhanden, besteht die Möglichkeit einen professionellen Liquidator zu beauftragen. Dieser kümmert sich um die Abwicklung des Verkaufs des Firmeneigentums und den Kontakt mit dem noch vorhandenen Gläubigern. Durch das berufliche Fachwissen ist zudem sichergestellt, dass alle rechtlichen Hürden, die mit einer legalen Liquidation einhergehen, eingehalten werden. Schlussendlich wird die Restsumme nach dem Anteil der Erben aufgeteilt und die GmbH hat ein verantwortungsvolles Ende genommen.

Kommentare deaktiviert für Erbengemeinschaften sollten vor der Liquidation nie auf eine Beratung verzichten